12. Notes that the Staff Regulations lay down general rules on conflicts of interest as regards situations in which an official must inform his/her superiors, etc., but considers that those rules need to be supplemented by rules governing the consequences, such as the possible revocation of decisions taken in violation of the rules on conflicts of interests, as well as the establishment of a deadline for enforcement of all decisions, in order to ensure the predictability of administrative processes;
12. weist darauf hin, dass im Beamtenstatut allgemeine Regeln zu Interessenkonflikten festgelegt werden, für den Fall, dass ein Beamter seine(n) Vorgesetzte(n) informieren muss usw.; vertritt jedoch die Ansicht, dass diese um Bestimmungen ergänzt werden müssen, die die Konsequenzen regeln, wie z. B. die mögliche Rücknahme von Entscheidungen, bei denen eine Verletzung der Regeln zu Interessenkonflikten vorliegt, sowie die Bestimmung des Zeitpunkts, zu dem eine Entscheidung spätestens Rechtskraft erlangt, damit für die Vorhersehbarkeit administrativer Maßnahmen gesorgt ist;