Unbeschadet des geltenden nationalen Strafrechts und einer geordneten Rechtspflege sollten die Mitgliedstaaten keine Verfahren gegen Personen, die in den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten mit der Auswertu
ng, Bearbeitung und Analyse von Ereignissen befasst sind, in Bezug auf Entscheidungen ei
nleiten, die sie im Rahmen ihrer Aufgaben getroffen haben und die sich später rückblickend als verfehlt oder wirkungslos erweisen, die aber zu dem Zeitpunkt, zu dem sie getroffen wurden, und ausgehend von den damals verfügbaren Informationen
...[+++] verhältnismäßig und angemessen waren.Without prejudice to national criminal law and the proper administration of justice, Member States should not institute proceedings against persons who, in the competent authorities of the Member States, are involved in the evalua
tion, processing or analysis of occurrences in respect of decisions taken as part of their duties which subsequently, and with the benefit of hindsight, prove to have been erroneous or ineffective but which, when they were taken and on the basis of the information available at that time, were proportional and
...[+++] appropriate.