12. stellt fest, dass es immer erforderlich ist, die für die Erhebung, die Verarbeitung und die Weitergabe der Informationen zuständige Behörde zu nennen, und zwar unabhängig
davon, ob sich die Daten im Besitz von öffentlichen oder privaten Einrichtungen befinden oder ob sie mithilfe öffentlicher oder privater Mittel erhoben wurden; bekräftigt zudem, dass für
den Fall, dass die Bekanntgabe von Daten Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit, die Wettbewerbslage und die Einnahmen der Organisationen hat, welche im Besitz der Informatio
...[+++]nen sind, nur Datenprodukte öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen und nicht Rohdaten oder behandelte Daten; wobei in diesen Fällen die verbindliche Angabe einer Referenz für die Datenquelle den Interessenten ermöglicht, die Inhaber der Originalinformationen zu kontaktieren und sie um den Zugang zu detaillierteren Angaben oder sogar zu den Rohdaten zu bitten; 12. Maintains that, irre
spective of whether data are held by public or private bodies or have been obtained using public or private financing, the body responsible for collecting, processing, and communicating the information should invariably be mentioned; also affirms that when the release of information might have implications in terms of competitiveness and competition, or for the revenue of organisations holding information, all that should be publicly available is data products and not raw or processed data; takes the view regarding such cases that if reference had to be made to the data source, stakeholders would be able to appr
...[+++]oach those holding the original information and ask to be given access to more detailed data or even the raw data;