47. ist der Ansicht, dass es von entscheide
nder Bedeutung ist, einen Beschluss anzunehmen, der den Beschluss 2006/1016/EG ersetzt und mit dem Urteil des Gerichtshofs in Einklang ist; weist ferner darauf hin, dass die laufende Halb
zeitüberprüfung der Darlehenstätigkeit der EIB in Drittländern und der Kooperationsvereinbarungen, die 2010 abgeschlossen werden muss, eine wirkliche Grundsatzdebatte über die Zielsetzungen der Union sowie über die Mittel ermöglichen muss, die sie der EIB zu deren Erreichung zur Verfügung stellt, wobei das P
...[+++]arlament seine Rolle als Mitgesetzgeber voll zur Geltung bringen wird; fordert die Kommission auf, den in dieser Entschließung enthaltenen Empfehlungen umfassend Rechnung zu tragen, wenn sie nach der Halbzeitüberprüfung einen neuen Vorschlag für einen Beschluss über das EIB-Mandat für Finanzierungen in Drittstaaten ausarbeitet; 47. Takes the view it is vital to adopt a decision replacing Decision 2006/1016/EC in accordance with the judgment of the Court of Justice and recognises that the current mid-term review of the external lending activity of the EIB and cooperation arrangements, which must be completed in 2010, must provide an opportunity for a genuine broad debate on the objectives of the Union and the resources made available to the EIB, in which Parliament will play its full role as a co-legislator; invites the
Commission to take into account fully the recommendations expressed in this resolution when drafting a new proposal for a decision on the EIB
's externa ...[+++]l lending mandate following the mid-term review;