Für Entscheidungen betreffend die elterliche Verantwortung aus Anlaß von Entscheidungen über die Ehescheidung, die Ungültigerklärung einer Eh
e oder die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes sind die Gerichte des Vereinigten Königreichs, einschließlich der Sheriff Courts in Schottland, zuständig, wobei sie jedoch i
n dem Fall, daß bei einem ausländischen Gericht ein entsprechendes Verfahren anhängig ist, einen weiten Ermessensspielraum besitzen, um sich für unzuständig zu erklären, solange das ausländische Verfahren weiter betrieben wir
...[+++]d, und zwar vor einem Gericht, das nach dessen innerstaatlichem Recht zuständig ist.
For custody orders contained in divorce, annulment and legal separation judgments, United Kingdom judicial bodies, including the Sheriff Courts in Scotland, will have jurisdiction, but if a court outwith the United Kingdom is conducting relevant proceedings, United Kingdom courts have a wide discretion to decline jurisdiction, provided that those proceedings continue and, in addition, that the proceedings continue before a judicial body that has jurisdiction under its national legislation.