(4) den Nachweis, dass alle ernsten Gefahren ermittelt sowie deren Eintrittswahrscheinlichkeit und Folgen eingeschätzt wurden und dass die Maßnahmen zu ihrer Beherrschung, einschließlich sicherheitskritische Elemente, geeignet sind und bleiben, um das Risiko eines ernsten Gefahrenereignisses für Personen und die Umwelt auf ein tolerierbares Maß zu reduzieren;
(4) demonstration that all the major hazards have been identified, their likelihood and consequences assessed, and that their control measures including safety critical elements are and will continue to be suitable so as to reduce risks of a major hazard event to persons and the environment to a tolerable level;