„rechtmäßig wohnhafte Person“ ist ein Staatsangehöriger der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der aufgrund gemeinschaftlicher oder einzelstaatlicher Bestimmungen berechtigt ist oder die Erlaubnis erhält, sich länger als 90 Tage im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten.
‘legally residing person’ shall mean a citizen of the former Yugoslav Republic of Macedonia authorized or entitled to stay for more than 90 days in the territory of a Member State, on the basis of Community or national legislation.