Der Verweis auf das Gemeinsame Handbuch wurde jedoch gestrichen, weil dort in Teil II Punkt 2.1 das Anbringen von Stempeln in den Reisedokumenten von Drittstaatsangehörigen beim Überschreiten der Außengrenzen der Unterzeichnerstaaten des Schengener Übereinkommens bei der Einreise in die Mitgliedstaaten sowie im Fall von Reisedokumenten, in denen sich Visa für mehrere Einreisen befinden, auch bei der Ausreise ausreichend detailliert beschrieben wird.
The reference to the Common Manual has been deleted since section 2.1 of Part II thereof contains quite detailed provisions on the stamping of travel documents of third-country nationals when they cross external borders of the States party to the Schengen Agreement, both when entering the Member States’ territory and when leaving it (in cases where the travel documents contain a multiple-entry visa).