16. ist der Auffassung, dass eine gemeinsame Mindestnorm die Mitgliedstaaten verpflichten sollte, dafür zu sorgen, dass Verdächtigen und Angeklagten schon beim erstmaligen Betreten der Räumlichkeiten der Polizei oder bei ihrem ersten Kontakt mit einem Vertreter der Strafverfolgungsbehörden ein schriftlicher und leichtverständlich
er Rechtekatalog in einer Sprache, die sie verstehen, ausgehändigt wird, der eine Aufstellung der Grundrechte enthält, oder dass sie jeden
falls von einer Amtspersonen davon in Kenntnis gesetzt werden, dass ein
...[+++]e Anklage gegen sie vorliegt; weist darauf hin, dass dieser Rechtekatalog nicht die Pflicht ersetzen soll, den Verdächtigen darauf hinzuweisen, dass jede seiner Äußerungen gegen ihn verwendet werden kann, sondern dass er diese Pflicht ergänzt; ist der Auffassung, dass der Empfang des Rechtekatalogs im Protokoll zu vermerken und von der betroffenen Person schriftlich zu bestätigen ist, außer in Fällen, in denen sie im Beisein eines Rechtsanwalts auf dieses Recht verzichtet und die Unterschrift verweigert; 16. Believes that a common minimum standard should impose a requirement on the Member States to furnish suspects and defendan
ts, as soon as they enter a police station or enter into contact with another law enforcement official for the first time, with a written, readily comprehensible 'Statement of Rights" which sets out their fundamental rights in a language they understand, and that a receipt should be signed by the defendant and set down in record, except in cases where, in front of a lawyer, he/she waives this right and declines to sign, or considers that, in any event, they should be informed by an official of the existence of char
...[+++]ges against them; points out that this statement is not intended to take the place of the obligation to advise suspects that anything they say may be used in evidence against them, but should supplement that obligation;