56. bestätigt, dass, obwohl die Einhaltung des internationalen Schutzes gegenseitiges Vertrauen mit sich bringt, dies nicht unbedingt bedeutet, dass die Regeln gleichermaßen angewe
ndet werden, da die Deutung und Anwendung von internationalem und EU-Asylrecht bei den Mitgliedstaaten noch immer sehr unterschiedlich ist, was ganz klar an den aktuellen Rechtsprechung zum Dubliner Übereinkommen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union erkennbar ist; hebt hervor, dass es in den Zuständigkeitsbereich der Kommission und der Gerichte fällt, zu überwachen und zu bewerten, ob die Anwendung der As
...[+++]ylregeln im Einklang mit internationalem Recht und EU-Recht steht; 56. Acknowledges that while compliance with international protection obligations enhances mutual trust, this does not necessarily result in a uniform application of rules, given that the interpretation and application of international and EU asylum law still varies widely among Member States, as is clear from the recent ECHR and CJEU case-law relating to the Dublin Regulation; emphasises that it is the responsibility of the Commission and the courts to monitor and evaluate the application of asylum rules in accordance with international and EU law;