(15) Um unter Berücksichtigung der Risiken für die menschliche Gesundheit effizient auf die unabsichtliche grenzüberschreitende Verbringung von GVO, die wahrscheinlich erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Erhalt
ung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt haben, reagieren zu können, sollte ein Mitgliedstaat geeignete Maßnahmen ergre
ifen, um betroffene oder möglicherweise betroffene Länder, die Informationsstelle für biologische Sicherheit sowie gegebenenfalls die einschlägigen internationalen Organisationen zu benachri
...[+++]chtigen, sobald er von einem zu einer Freisetzung führenden Ereignis in seinem Hoheitsbereich Kenntnis erhält, bei dem es zu einer unabsichtlichen grenzüberschreitenden Verbringung eines GVO kommen kann, die wahrscheinlich solche Auswirkungen hat .
(15) In order to respond efficiently to unintentional transboundary movements of GMOs that are likely to have a significant adverse effect on the conservation and sustainable use of biological diversity, taking into account risks to human health, a Member State should, as soon as it becomes aware of an occurrence under its jurisdiction resulting in a release that leads, or may lead to an unintentional transboundary movement of a GMO that is likely to have such effects, take appropriate measures to notify affected or potentially affected States, the Biosafety Clearing House (the BCH) and, where appropriate, relevant international organisations;