In other cases, loan, hiring out or transfer shall be subject to prior payment of customs duties, at the rate applying on the date of the loan, hiring out or transfer, on the basis of the type of goods or equipment and the customs value ascertained or accepted on that date by the competent authorities.
In allen anderen Fällen sind bei einem Verleih, einer Vermietung, Veräußerung oder Überlassung zuvor die Eingangsabgaben zu entrichten, und zwar zu dem zum Zeitpunkt des Verleihs, der Vermietung, Veräußerung oder Überlassung geltenden Satz und nach der Beschaffenheit und dem Zollwert, die zu diesem Zeitpunkt von den zuständigen Behörden festgestellt oder anerkannt werden.