In that regard, the Court notes that the international and German authorities consider that, until the age of 65, pilots have the physical capabilities to act as a pilot, even if, between 60 and 65, they may do so only as a member of a crew in which the other pilots are younger than 60.
Insoweit stellt der Gerichtshof fest, dass die internationalen und die deutschen Stellen der Ansicht sind, dass Piloten bis zum Alter von 65 über die erforderlichen körperlichen Fähigkeiten zum Führen eines Flugzeugs verfügen, auch wenn sie zwischen dem vollendeten 60. und dem vollendeten 65. Lebensjahr nur als Mitglied einer Besatzung, deren andere Piloten jünger als 60 Jahre sind, tätig sein können.