14. Urges Member States, in their national statistics, to show clearly the magnitude of gender-based violence and to take steps to ensure that data are collected on gender-based violence, inter alia on the sex of the victims, the sex of the perpetrators, their relationship, age, crime scene, and injuries;
14. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in ihren nationalen Statistiken die Größenordnung der geschlechtsbezogenen Gewalt deutlich auszuweisen und Maßnahmen zu ergreifen, damit Daten zu geschlechtsbezogener Gewalt erhoben werden, unter anderem zum Geschlecht der Opfer, zum Geschlecht der Täter, zu ihrer Beziehung, zu Alter, Tatort und zu Verletzungen;