Whereas under the current system, every car dealer is forced to invest in facilities to carry out repairs and maintenance on the vehicles they sell, under the new draft, dealers may choose whether they wish to carry out repairs themselves, or sub-contract them to another authorised member of the manufacturer's network, be it another dealer/repairer or a repairer only.
Während nach den derzeitigen Regelungen alle Händler in Werkstätten investieren müssen, um die von ihnen verkauften Fahrzeuge instandsetzen und warten zu können, steht es den Händlern nach dem neuen Verordnungsentwurf nun frei, Reparaturarbeiten entweder selbst auszuführen, oder ein zugelassenes Mitglied des Vertriebssystems damit zu beauftragen; dieses Mitglied kann ein anderer Händler mit Werkstatt oder auch nur eine Werkstatt sein.