The principle that when goo
ds are released for consumption in one Member State and held for commercial purposes in another excise duty must be paid in the second Member State applies to all excisable products sold in the course of an intra-Community journey, unless, as provided for by Commission notice 99/08 referred to above, the products
are held on board a vessel or aircraft making c
rossings or flights between two Member States ...[+++] but not available for sale when the vessel or aircraft is in the territory of one of those two Member States. In this case, the products are not deemed to be held for commercial purposes in that Member State.
Der Grundsatz, wonach bei Überführung von Waren in den freien Verkehr in einem Mitgliedstaat und Besitz dieser Waren zu gewerblichen Zwecken in einem anderen Mitgliedstaat die Verbrauchsteuer dieses letzteren Mitgliedstaats gezahlt werden muss, gilt uneingeschränkt auch für verbrauchsteuerpflichtige Waren, die während einer innergemeinschaftlichen Reise verkauft werden, es sei denn, es handelt sich im Sinne der Mitteilung der Kommission 99/08 um Waren, die sich an Bord eines Wasser- oder Luftfahrzeugs befinden, das zwischen zwei Mitgliedstaaten verkehrt, und die nicht verkauft werden können, solange sich das betreffende Fahrzeug
im Gebiet eines der beiden Mitglieds ...[+++]taaten befindet. In letzterem Falle gelten die Waren in diesem Mitgliedstaat nicht als zu gewerblichen Zwecken bestimmt.