1. Where the creditor has applied for a Preservation Order before initiating proceedings on the substance of the matter, he shall initiate such proceedings and provide proof of such initiation to the court with which the application for the Pre
servation Order was lodged wi
thin 30 days of the date on which he lodged the application or within 14 days of the
date of the issue of the Order, whichever
date is the later. The court may also, at the request of the debtor, extend that time period, for example in order to a
...[+++]llow the parties to settle the claim, and shall inform the two parties accordingly.1. Hat der Gläubiger vor der Einleitung eines Verfahrens in der Hauptsache einen Antrag auf Erlass eines Beschlusses zur vorläufigen Pfändung gestellt, so leitet er ein solche
s Verfahren ein und weist vor dem Gericht, bei dem der Antrag auf Erlass des Beschlusses zur vorläufigen Pfändung eingereicht wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung seines Antrags oder innerhalb von 14 Tagen nach dem Erlass des Beschlusses, je nachdem, welcher Zeitpunkt der
spätere ist, nach, dass er ein solches Verfahren eingeleitet hat. Das Gericht kann
...[+++] diese Frist auf Antrag des Schuldners auch verlängern, beispielsweise um es den Parteien zu ermöglichen, eine Einigung hinsichtlich der Erfüllung der Forderung zu erzielen; es unterrichtet beide Parteien entsprechend.