By decision of 6 May 2008, the German court made a declaration, pursuant to German law, of forfeiture of Mr I’. s right to enter and reside, on the ground, inter alia, that he might reoffend, and ordered him to leave Germany, failing which he would be deported to Italy.
Die deutschen Behörden stellten mit Bescheid vom 6. Mai 2008 den Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt von Herrn I. nach den deutschen Rechtsvorschriften fest und begründeten dies u. a. damit, dass Rückfallgefahr bestehe. Sie gaben ihm auf, das deutsche Hoheitsgebiet zu verlassen, und drohten ihm für den Fall der Weigerung die Ausweisung nach Italien an.