2. Without prejudice to any other claim which may be made, where the originator's institution or an intermediary institution has made a deduction from the amount of the cross-border credit transfer in breach of paragraph 1, the originator's institution shall, at the originator's request, credit, free of all deductions and at its own cost, the amount deducted to the beneficiary unless the originator requests that the amount be credited to him.
(2) Hat das Institut des Auftraggebers oder ein zwischengeschaltetes Institut entgegen den Bestimmungen von Absatz 1 einen Abzug vom Betrag der grenzüberschreitenden Überweisung vorgenommen, so ist das Institut des Auftraggebers unbeschadet etwaiger sonstiger Forderungen verpflichtet, dem Begünstigten auf Ersuchen des Auftraggebers den abgezogenen Betrag ohne irgendwelche Abzüge und auf eigene Kosten zu überweisen, es sei denn, der Auftraggeber gibt die Weisung, daß der Betrag ihm selbst gutgeschrieben werden soll.