Senior clergy such as bishops, archdeacons and deans and residential canons of cathedrals and rectors or vicars of parishes, enjoy a very high security of tenure, subject to factors explained in paragraph 5 below (To which we shall return) They are subject to a mandatory retiring age, normally age 70, and can be removed from office as a result of disciplinary proceedings of a judicial nature.,on grounds of ill health., or in some cases (subject to financial payments) in the case of breakdown of relations in a parish or abolition of the relevant office.
Teil des englischen Rechtes ist und von der Stelle, die er bzw. sie innehat, abhängt. Höhere Kleriker wie Bischöfe, Erzdiakone, Diakone und zum Domkapitel von Kathedralen gehörenden Kanoniker sowie Pfarrer oder Vikare in Pfarrgemeinden erfreuen sich einer sehr hohen Sicherheit ihrer Pfarrstelle, die den unter Ziffer 5 unten erläuterten Faktoren unterliegt (Hierauf kommen wir no
ch zurück.) Für sie gilt ein Pflichtruhestandsalter, für gewöhnlich 70 Jahre, und sie können infolge eines Disziplinarverfahrens juristischer Natur sowie aus Gründen schlechter Gesundheit .. oder in bestimmten Fällen (abhängig von finanziellen Leistungen) dann, wen
...[+++]n die Kommunikation in einer Gemeinde unwiederbringlich gestört ist, oder bei der Abschaffung der betreffenden Stelle ihres Amtes enthoben werden.