3. Member States shall accept that where the manufacturer has not applied, or has applied only in part, the standards referred to in paragraph 1, or where no such standards exist, apparatus shall be regarded as satisfying the protection requirements has been certified by the means of attestation provided for in Article 10 (2).
(3) Die Mitgliedstaaten akzeptieren, daß die Geräte, bei denen der Hersteller die in Absatz 1 genannten Normen nicht oder nur teilweise angewandt hat, oder für die keine Normen vorhanden sind, als den in Artikel 4 bezeichneten Schutzanforderungen entsprechend betrachtet werden, wenn ihre Übereinstimmung mit diesen Schutzanforderungen durch die in Artikel 10 Absatz 2 genannte Bescheinigung bestätigt wird.