(12) In view of the major benefits of strengthening cooperation between the Office, the European Police Office (Europol) and the European Union's Judicial Cooperation Unit (Eurojust), a legal basis must be introduced which will enable the Office to conclude agreements with those two agencies.
(12) In Anbetracht des großen Interesses an einer Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen dem Amt, dem Europäischen Polizeiamt (Europol) und der Europäischen Stelle für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) ist es notwendig, eine Rechtsgrundlage einzuführen, die es dem Amt gestattet, Vereinbarungen mit diesen beiden Agenturen abzuschließen.