When short-stay visas are issued for the purpose of seasonal work, the relevant provisions of the Schengen acquis concerning the conditions of entry and stay in the territory of Member States as well as grounds for refusal, extension, annulment or revocation of those visas apply accordingly.
Werden Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt zum Zwecke der Saisonarbeit ausgestellt, so gelten die einschlägigen Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in Bezug auf die Einreise in das und den Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten sowie die Gründe für Verweigerung, Verlängerung, Annullierung oder Aufhebung dieser Visa entsprechend.