Ziegler takes the view that the French court, which was seised second, must decline jurisdiction in favour of the English court, which was seised first, by reason of the fact that the jurisdiction of the latter has not been contested by the parties and is therefore established for the purposes of EU law.
Ziegler ist der Auffassung, dass sich das später angerufene französische Gericht zugunsten des zuerst angerufenen englischen Gerichts für unzuständig erklären müsse, da dessen Zuständigkeit von den Parteien nicht gerügt worden sei und daher im Sinne des Unionsrechts feststehe. Cartier und Axa assurances sind der Ansicht, dass die Zuständigkeit des zuerst angerufenen Gerichts erst feststehe, wenn es seine Zuständigkeit durch eine rechtskräftig gewordene Entscheidung stillschweigend oder ausdrücklich anerkannt habe.