rail undertakings and station managers should provide assistance free of charge on board trains and at staffed stations; passengers are requested to give 48 hours’ notice of their assistance needs before departure).
Eisenbahnunternehmen und Bahnhofsbetreiber sollten dafür sorgen, dass Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität sowohl an Bord der Züge als auch in den Bahnhöfen kostenlose Hilfeleistung erhalten; Voraussetzung für diese Hilfeleistung ist, dass der Fahrgast 48 Stunden vor Abfahrt die benötigten Hilfeleistungen meldet.