Apart from the requirement that the proxy holder possesses legal capacity, Member States shall abolish any rule of law that restricts, or allows companies to restrict, the eligibility of persons to be appointed as proxy holders without prejudice to the provisions of this Directive.
Mit Ausnahme der Anforderung, dass der Stimmrechtsvertreter rechts- bzw. geschäftsfähig sein muss, heben die Mitgliedstaaten alle Rechtsvorschriften auf, die Einschränkungen in Bezug auf die Personen, die als Stimmrechtsvertreter bestellt werden können, vorsehen oder es Gesellschaften ermöglichen, solche Einschränkungen vorzusehen. Dies gilt unbeschadet der Bestimmungen dieser Richtlinie.