Certain limitations on the application of this principle should, however, be introduced in order to avoid undue delay in compensating the victim and to limit risks of secondary victimisation, especially where the offender cannot be identified, located or put on trial or lacks the means to pay, or where there are clear signs that the trial will last more than one year .
Einige Beschränkungen der Anwendung dieses Grundsatzes sollten allerdings eingeführt werden, um unnötige Verzögerungen der Entschädigung des Opfers zu vermeiden und die Gefahr einer Sekundärviktimisierung zu begrenzen, besonders in Fällen, in denen der Täter nicht ermittelt, gefasst oder gerichtlich verfolgt werden kann oder zahlungsunfähig ist, oder wenn es deutliche Anzeichen dafür gibt, dass der Prozess länger als ein Jahr dauern wird.