Addressing ourselves to each directive in turn, as the Environment Committee rapporteur indicates, we can gauge how far the Member States have incorporated the directives into national law and how the directives have been implemented in general terms.
Wenn man sich jede einzelne Richtlinie, über die Bericht erstattet wird, im Einzelnen ansieht, wie der Berichterstatter des Umweltausschusses rät, erfährt man, wie weit die Mitgliedstaaten die Richtlinien in einzelstaatliches Recht umgesetzt haben und wie die Richtlinien im Allgemeinen umgesetzt wurden – wie viele Staaten dabei gute Arbeit geleistet haben und welche nicht.