Where the roadworthiness certificate corresponding to the most recent roadworthiness test, voluntary regular vehicle safety inspection or a roadside inspection report demonstrates that an inspection of one of the items listed in Annex II has been carried out in the course of the preceding three months , the inspector shall not check that item, except where such inspection is justified on the grounds of an obvious deficiency.
Wenn aus der Prüfbescheinigung der zuletzt durchgeführten Verkehrs- und Betriebssicherheitsprüfung, der freiwilligen regelmäßigen Verkehrssicherheitskontrolle oder einem Bericht über eine Unterwegskontrolle hervorgeht, dass eine der in Anhang II aufgeführten Positionen während der vorangegangenen drei Monate bereits Gegenstand einer Kontrolle war, so sieht der Prüfer bei dieser Position von einer erneuten Überprüfung ab, es sei denn, eine derartige Kontrolle ist aufgrund eines offensichtlichen Mangels gerechtfertigt.