Notifications should therefore be limited to cases where the contents are abnormally high, by adapting the contents in Annex XIII. Moreover, for certain categories of cheese, the advantage of obtaining notifications of overruns of the contents in Annex XIII has proved negligible, as any variation in the contents concerned remains within the intervals fixed in the description of those products in the Combined Nomenclature.
Die Mitteilungen sind daher auf die Fälle zu beschränken, in denen die Gehalte ungewöhnlich hoch sind, wobei die Werte in Anhang XIII anzupassen sind. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass bei einigen Käsesorten Mitteilungen über eine Überschreitung der Werte von Anhang XIII von geringem Nutzen sind, da sich die Abweichungen der betreffenden Gehalte innerhalb der Spanne bewegen, die in der Kombinierten Nomenklatur mit der Bezeichnung der betreffenden Erzeugnisse festgelegt wurde.