26. Calls on the Member States to set up specific measures adapted to the tradition of each Member State, which may take the form of permanent conversion units, where necessary, to assist employees affected by restructuring and guarantee equal treatment whatever the employee's nationality, sex or age; considers that these conversion units may be based, in particular, on the regional employment pacts; calls on the Member States to adopt, as a matter of urgenc
y, measures for the mutual recognition of professional training
diplomas, the certification of atypical qua
lification ...[+++]s and the recognition of experience; considers it essential that action plans be adopted to support workers who are made redundant; considers also that aid for training and re-training should be given as quickly as possible; 26. fordert die Mitgliedstaaten auf, besondere Maßnahmen einzuführen, die an die Tradition jedes einzelnen Mitgl
iedstaats angepasst sind und die die Form von ständigen Umschulungszentren ein
nehmen können, wenn dies erforderlich ist, um die von Umstrukturierungen betroffenen Beschäftigten zu begleiten und die Gleichbehandlung ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit, das Geschlecht und das Alter des Beschäftigten zu gewährleisten, wobei sich diese Umschulungszentren insbesondere auf die territorialen Beschäftigungspakte stützen könne
...[+++]n; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Verabschiedung von Maßnahmen zur gegenseitigen Anerkennung der Berufsschuldiplome sowie zur Bescheinigung informeller Qualifikationen und zur Anerkennung der Berufserfahrung mit Dringlichkeit zu behandeln; hält es ferner für notwendig, Aktionspläne zu verabschieden, die auf die Unterstützung entlassener Arbeitnehmer ausgerichtet sind; ist der Auffassung, dass es zweckmäßig ist, ihnen möglichst umgehend Beihilfen zur Weiterbildung und Umschulung zu gewähren;