The Commission cannot, however, accept, as they stand, Amendments 5, 7 and 37 which propose giving each Member State the competence to legislate on the appropriateness, or otherwise, of employers assessing the risks in the case of exposure to natural sources of radiation.
Hingegen kann die Kommission die Änderungsanträge 5, 7 und 37 in der vorliegenden Form nicht akzeptieren, die vorschlagen, es jedem Mitgliedstaat selbst zu überlassen, im Falle der Exposition gegenüber Strahlungen natürlichen Ursprungs Rechtsvorschriften darüber zu erlassen, ob es angebracht ist oder nicht, eine Risikobewertung durch die Arbeitgeber vornehmen zu lassen.