The Advocate General is therefore of the opinion that a measure fixing a scale of lawyers’ fees for out-of-court services is compatible with Community competition law provided that it has been subject to effective supervision by the State and the power of the court to derogate from that scale, where it rules on a dispute relating to the amount of fees, is interpreted in accordance with Community law in a way that limits its anti-competitive effect.
Der Generalanwalt ist demgemäß der Auffassung, dass eine Regelung, mit der eine auch für außergerichtliche Dienstleistungen geltende Gebührenordnung für Rechtsanwälte erlassen wird, mit dem Wettbewerbsrecht der Gemeinschaft vereinbar ist, sofern die Regelung einer wirksamen Überwachung durch den Staat unterworfen worden ist und die dem Richter im Rahmen von Honorarstreitigkeiten zustehende Befugnis, von der Gebührenordnung abzuweichen, im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht dahin ausgelegt wird, dass deren wettbewerbswidrige Auswirkungen eingeschränkt werden.