As regards animal welfare, the Court observes that the fact that two means of identification must be affixed to the animals instead of one and the fact that the new means of identification statistically cause more injuries and complications than traditional devices, are not such as to demonstrate that the assessment of the EU legislature concerning the benefits of introducing the obligation of electronic identification was wrong.
Was das Wohlbefinden der Tiere betrifft, sind die Tatsache, dass zwei Kennzeichen anstelle eines einzigen an den Tieren angebracht werden müssen, und der Umstand, dass die neuen Kennzeichen statistisch mehr Verletzungen und Komplikationen hervorrufen als die herkömmlichen, nicht geeignet, zu beweisen, dass die Bewertung des Unionsgesetzgebers in Bezug auf die Vorteile der Einführung der Verpflichtung zur elektronischen Kennzeichnung fehlerhaft gewesen wäre.