The European Commission has formally requested France to review the penalties imposed by its customs authorities in cases where the administrative requirement under French law to declare any incoming or outgoing transfer of money, stock or securities equal to or exceeding FRF 50 000 or its equivalent has been breached.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Frankreich förmlich aufzufordern, die Zollstrafen aufzuheben, die von den französischen Behörden bei Verstößen gegen die nach französischem Recht vorgesehene Verwaltungsauflage zur Anmeldung aller Ein- oder Ausfuhren von Bargeld, Wertpapieren oder Vermögenswerten, wenn deren Wert oder Gegenwert mindestens 50.000 FRF beträgt, verhängt werden.