(5) Action by the customs authorities should involve, for the period necessary to determine whether suspect goods are indeed counterfeit goods, pirated goods or goods infringing certain intellectual property rights, suspending release for free circulation, export and re-export or, i
n the case of goods placed under a suspensive procedure, placed in a free zone or a free warehouse, in the process of being re-exported
with notification, introduced into ...[+++] the customs territ
ory or leaving that territory, detaining those goods.
(5) Das Tätigwerden der Zollbehörden sollte darin bestehen, im Fall von Waren, die im Verdacht stehen, nachgeahmte oder unerlaubt hergestellte Waren oder Waren zu sein, die bestimmte Rechte geistigen Eigentums verletzen, für die Zeit, die für die Feststellung erforderlich ist, ob es sich tatsächlich um solche Waren handelt, entweder die Überlassung dieser Waren zur Überführung in den zollrechtlich freie
n Verkehr, zur Ausfuhr oder zur Wiederausfuhr auszusetzen oder diese Waren zurückzuhalten, wenn sie im Rahmen eines Nichterhebungsverfahrens, beim Verbringen in eine Freizone oder ein Freilager, bei einer Wiederausfuhr, für welche die Mitt
...[+++]eilung genügt, oder beim Verbringen in das Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet entdeckt werden.