Bilateral co-operation with third countries will be structured around measures such as scaling up development programmes focused on the rights of the child to, for instance, support stronger national structures and institutions, including the development of independent child rights institutions, promote legislative reforms in conformity with relevant international standards and promote the rights of the child through trade instruments and in international negotiations.
Der bilateralen Zusammenarbeit mit Drittstaaten sollen verschiedene Maßnahmen als Ausgangspunkt dienen: der Ausbau von Entwicklungsprogrammen, in deren Mittelpunkt die Rechte des Kindes stehen, um beispielsweise stärkere nationale Strukturen und Institutionen und die Einrichtung unabhängiger Kinderrechtsorganisationen zu unterstützen, Gesetzesreformen, die den internationalen Normen entsprechen, zu fördern und den Rechten des Kindes im Wege von handelspolitischen Instrumenten und internationalen Verhandlungen zu mehr Gewicht zu verhelfen.