If BGB considers that not even the core capital, which needs to be provided afresh by BGB, can be realised in the sale, Berliner Bank's assets can, of course, be sold as part of a so‐called asset deal that should at least generate some proceeds and thus reduce an extraordinary negative effect from the sale for BGB.
Wenn die BGB glaubt, nicht einmal das von ihr frisch zur Verfügung zu stellende Kernkapital beim Verkauf erlösen zu können, ist es selbstverständlich möglich, die Vermögensgegenstände der Berliner Bank im Rahmen eines so genannten Asset-Deals zu veräußern, welcher zumindest einen positiven Verkaufserlös beinhalten dürfte, womit ein außerordentlicher Verlust aus dem Verkauf der Berliner Bank für die BGB ausgeschlossen wäre.