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. The rules of priority referred to in paragraph 1║ must at least provide, with the exception of peak hours when this paragraph does
not apply, that the train path allocated to a facilitated freight train complyi
ng with the initial provisions for its train path shall be respected as far as possible or at least minimise overall delays while focusing on facilitated freight train delays. The governance body shall, in conjunction with applicants, develop
...[+++]and publish:
2. Die in Absatz 1 genannten Vorrangregeln müssen mindestens vorsehen, dass mit Ausnahme von Hauptverkehrszeiten, in denen dieser Absatz nicht gilt, die Zugtrasse , die einem Zug des erleichterten Güterverkehrs, der die ursprünglichen Anforderungen dieser Zugtrasse erfüllt, zugewiesen wurde, so weit wie möglich eingehalten wird oder zumindest Verspätungen insgesamt und schwerpunktmäßig Verspätungen von Zügen des erleichterten Güterverkehrs möglichst gering gehalten werden . Zusammen mit den Antragstellern entwickelt und veröffentlicht das Leitungsorgan: