(11) It is necessary to provide that credit institutions and any other establishments involved in the sorting and distributi
on to the public of notes and coins as a professional activity, including those whose activity consists in exchanging notes or coins,
such as bureaux de change, shall be under an obl
igation to withdraw from circulation euro notes
and coins ...[+++] which they know or have sufficient reason to believe to be counterfeit and hand them over to the competent national authorities.
(11) Es sollte vorgesehen werden, dass die Kreditinstitute sowie alle anderen Institute, zu deren Aufgaben der Umgang mit und die Ausgabe von Banknoten und Münzen gehört, einschließlich der Institute, deren Tätigkeit im Umtausch von Banknoten oder Münzen besteht, beispielsweise Wechselstuben, verpflichtet werden, Euro-Banknoten und -Münzen, bei denen sie wissen oder ausreichende Gründe zu der Annahme haben, dass es sich um Fälschungen handelt, aus dem Verkehr zu ziehen und den zuständigen nationalen Behörden zu übermitteln.