whereas digital modes of communication have contributed to the prevalence of hate speech and threats against women, with 18 % of women in Europe having suffered since adolescence some form of harassment from acquaintances on the internet, and nine million victims of online violence in Europe; whereas the number of threats, including death threats, towards women has increased; where
as social awareness about digital forms of violence, both among the general public and the relevant professionals, such as law enforcement agents and teachers, remains insufficient to ensure adequate prevention, monitoring and assistance for victims; whereas
...[+++] various forms of online violence are not yet fully reflected in criminal law, nor in some modes and procedures of prosecution in all Member States; whereas there is a lack of responsiveness by the justice system; whereas abusers and haters are very rarely reported, investigated, prosecuted and sentenced; whereas there is a need for recognition at EU level of the potentially transborder nature of the abuse and violence on the internet.in der Erwägung, dass digitale Formen der Kommunikation ein zunehmendes Vorherrschen von Hassreden und Bedrohungen gegen Frauen mitbewirkt haben, wobei 18 % der Frauen in Europa seit ihrer Jugend einer Form von Schikanierung durch Bekanntschaften im Internet ausgesetzt waren, und es neun Millionen Opfer von internetbezogener Gewalt in Europa gibt; in der Erwägung, dass die Anzahl der Drohungen, darunter Todesdrohungen, gegen Frauen zugenommen hat; in der Erwägung, dass das soziale Bewusstsein über digitale Formen von Gewalt — sowohl in der breiten Öffentlichkeit als auch bei den einschlägigen Fachkräften, etwa bei Strafverfolgungsbeamten und Lehrern — nach wie vor unzureichend ist, um für eine angemessene Prävention, Überwachung und Betre
...[+++]uung von Opfern sorgen zu können; in der Erwägung, dass verschiedenen Formen von Gewalt im Online-Umfeld weder im Strafgesetzbuch noch bei bestimmten Modalitäten und Verfahren der Strafverfolgung in allen Mitgliedstaaten vollständig Rechnung getragen wird; in der Erwägung, dass die Reaktionen vonseiten des Justizsystems Defizite aufweisen; in der Erwägung, dass Straftäter und Hassredner sehr selten angezeigt, einer Untersuchung unterzogen, verfolgt und bestraft werden; in der Erwägung, dass auf EU-Ebene der potenziell grenzübergreifende Charakter des Missbrauchs und der Gewalt im Internet anerkannt werden muss.