1. Suppliers of groundhandling services and self-handling airport users shall ensure that all their employees involved in the provision of groundhandling services, including managing staff and supervisors, regularly attend occupational and recurrent training, harmonised at European level, to enable them to perform the tasks assigned to them and to prevent accidents and injuries.
1. Bodenabfertigungsdienstleister und selbst abfertigende Flughafennutzer tragen dafür Sorge, dass ihre an der Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten beteiligten Beschäftigten, einschließlich leitender und mit Aufsichtsfunktionen betrauter Mitarbeiter, regelmäßig berufsspezifische und wiederkehrende Schulungen besuchen, die auf EU-Ebene harmonisiert sind, um ihnen die Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben und die Verhütung von Unfällen und Verletzungen zu ermöglichen.