Another possibility is to restrict explicitly in the proposed Decision and proposed Regulation the scope of the exceptions that can be used under Article 13 Directive or Article 9 Convention, laying down, for instance, that Member States can only restrict the rights of access and information, but not the data quality principles.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, das Ausmaß der Ausnahmen, die nach Artikel 13 der Richtlinie oder nach Artikel 9 des Übereinkommens in Anspruch genommen werden können, im Beschluss- und im Verordnungsvorschlag ausdrücklich zu begrenzen, indem beispielsweise festgelegt wird, dass die Mitgliedstaaten nur das Auskunfts- und Informationsrecht, nicht aber die Grundsätze der Datenqualität einschränken können.