5. Considers that it would be a mistake to adopt an approach to SSGIs which juxtaposes the rules on competition, State aid and the internal market on the one hand, and concepts of public service, general interest and social cohesion on the other; considers, on the contrary, that it is necessary to reconcile them by promoting positive synergies between the economic and social aspects; asserts, however, that in the case of SSGIs, the rules on competition, State aid and the internal market must be compatible with public service requirements, and not vice versa;
5. hält ein Konzept der Sozialdienstleistun
gen von allgemeinem Interesse für verfehlt, das von einem künstlichen Nebeneinander zwischen den Vorschriften für den Wettbewerb, den staatlichen Beihilfen und dem Binnenmarkt einerseits und den Begriffen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung, des allgemeinen Interesses und des sozialen Zusammenhalts andererseits ausgeht; hält es im Gegenteil für notwendig, sie miteinander in Einklang zu bringen, indem eine positive Synergie zwischen wirtschaftlichen und sozialen Aspekten gefördert wird; bekräftigt nichtsdestoweniger, dass im Fall der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse die Vor
...[+++]schriften für Wettbewerb, staatliche Beihilfen und Binnenmarkt mit den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen vereinbar sein müssen und nicht umgekehrt;