So ships travelling between ports in two different Member States are deemed to have left the EU Customs Territory and customs formalities are required when the vessel leaves the port of departure and again when the vessel arrives at the port of destination, even if both are EU ports.
Daher wird davon ausgegangen, dass auch ausschließlich zwischen Häfen in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten verkehrende Schiffe das EU-Zollgebiet verlassen und Zollförmlichkeiten erforderlich sind, wenn das Schiff den Abfahrthafen verlässt, und erneut, wenn es den Bestimmungshafen erreicht, obwohl es sich beide Male um EU-Häfen handelt.