Protection of self-employed workers and spouses of self-employed workers and, when and in so far as recognised by national law, the life partners of self-employed workers, from discrimination based on sex should be strengthened by the existence of a body or bodies in each Member State with competence to analyse the problems involved, to study possible solutions and to provide practical assistance to the victims.
Der Schutz von selbständigen Erwerbstätigen und deren Ehepartnern und — wenn und soweit sie nach innerstaatlichem Recht anerkannt sind — Lebenspartnern von selbständig Erwerbstätigen vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sollte verstärkt werden, indem in jedem Mitgliedstaat eine oder mehrere Stellen vorgesehen werden, die für die Analyse der mit Diskriminierungen verbundenen Probleme, die Prüfung möglicher Lösungen und die Bereitstellung konkreter Hilfsangebote für die Opfer zuständig sind.