14. Takes note of some improvements in the ACTA draf
t text that provide more safeguards for privacy, public health and some of the protections under the TRIPS Agreement; directs the Commission to assess whether the safeguard provisions in A
CTA are enforceable equally in relation to the enforcement provisions; asks the Co
mmission to provide evidence that ACTA ...[+++] will not prevent Member States from introducing legislation that limits remedies for infringements, including, but not limited to, cases such as to expand access to orphaned copyrighted works or to avail of flexibilities under the TRIPS Agreement to guarantee a full range of future policy options; asks the Commission to make an assessment of whether ACTA will in fact be a binding agreement and whether its Article 1.2 provides for a general flexibility for any element that might contradict ACTA in national law; asks the Commission to present the mechanisms enabling flexibility for Parties to adopt legitimate exceptions to the obligations of the Agreement, that are consistent with the objectives and principles of the TRIPS agreement and the Doha Declaration on TRIPS and public health of 2001; 14. stellt einige Verbesserungen im Entwurf des Textes des ACTA fest, die mehr Schutzbestimmungen für die Privatsphäre, die öffentliche Gesundheit und einige Schutzklauseln des TRIPS-Übereinkommens vorsehen; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob die im ACTA enthaltenen Schutzbestimmungen auch im Verhältnis zu den Umsetzungsbestim
mungen durchsetzbar sind; fordert die Kommission auf, Nachweise darüber vorzulegen, dass die Mitgliedstaaten durch das ACTA nicht daran gehindert werden, Rechtsvorschriften einzuführen, mit denen Rechtsbehelfe für Verstöße eingeschränkt werden, auch, aber nicht nur, um den Zugang zu verwaisten urheberrechtl
...[+++]ich geschützten Werken auszuweiten oder Flexibilitätsbestimmungen des TRIPS-Übereinkommens so zu nutzen, dass die volle Bandbreite politischer Optionen für die Zukunft verfügbar ist; fordert die Kommission auf, eine Bewertung darüber vorzunehmen, ob das ACTA tatsächlich ein verbindliches Übereinkommen ist und ob Artikel 1.2 des Übereinkommens eine allgemeine Flexibilität in Bezug auf alle Elemente enthält, die möglicherweise einen Widerspruch zwischen dem ACTA und dem nationalen Recht bedeuten; fordert die Kommission auf, die Mechanismen darzulegen, die den Vertragsparteien eine gewisse Flexibilität hinsichtlich der Festlegung zulässiger Ausnahmen von den Verpflichtungen des Übereinkommens einräumen, die mit den Zielen und Grundsätzen des TRIPS-Übereinkommens und der Erklärung von Doha zum TRIPS-Übereinkommen und zur öffentlichen Gesundheit von 2001 im Einklang stehen;