All the Directive's other provisions, such as on minimum rest periods and on-call time, apply in full to doctors in training since 1 August 2004. The Directive also allows Member States who have special difficulties in meeting their responsibilities for organisation and delivery of health services, to extend the 52-hour limit for doctors in training for one final year, until 31 July 2012.
Alle anderen Richtlinienbestimmungen, etwa über Mindestruhezeiten und Bereitschaftsdienst, gelten für Ärzte in der Ausbildung uneingeschränkt seit dem 1. August 2004. Außerdem können laut Richtlinie diejenigen Mitgliedstaaten, die besondere Schwierigkeiten bei der Wahrnehmung der Zuständigkeiten für die Organisation und Bereitstellung von Gesundheitsdiensten haben, während eines weiteren und letzten Jahres, nämlich bis zum 31. Juli 2012, für Ärzte in der Ausbildung eine Höchstarbeitszeit von 52 Stunden wöchentlich anwenden.