However, if Member States find that the market alone does not ensure the provision of universal service, Community law allows Member States to designate one or more universal service providers and possibly compensate the net cost of providing universal service in order to minimise market distortion.
Stellen die Mitgliedstaaten jedoch fest, dass die Marktkräfte allein die Bereitstellung von Universaldiensten nicht gewährleisten, so bietet das Gemeinschaftsrecht den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, einen oder mehrere Universaldienstbetreiber zu benennen und gegebenenfalls die Nettokosten für die Bereitstellung des Universaldienstes auszugleichen, um Marktverzerrungen auf ein Minimum zu beschränken.