Parties have neither the right nor the duty to settle, but in cases where companies are convinced that the Commission could prove their involvement in a cartel, a settlement can be reached with the Commission on the scope and duration of the cartel, and the individual liability of the companies involved. To this end, parties will be informed about the envisaged objections and the evidence supporting them, and will be given the occasion to state their views, before formal objections are sent.
Die Parteien haben weder einen Anspruch auf die Durchführung eines Vergleichsverfahrens, noch müssen sie sich darauf einlassen. In Fällen, in denen Unternehmen davon überzeugt sind, dass die Kommission ihnen die Beteiligung an einem Kartell nachweisen kann, ist es jedoch möglich, mit der Kommission Vergleichsgespräche über Umfang und Dauer des Kartells und den Grad ihrer Verantwortung aufzunehmen. Zu diesem Zweck werden die Unternehmen vor einer förmlichen Mitteilung der Beschwerdepunkte über die gegen sie erwogenen Beschwerdepunkte der Kommission und die Beweislage unterrichtet und können sich dazu äußern.